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   LAG Hamburg, 20.02.2020 - 8 Sa 147/19   

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LAG Hamburg, 20.02.2020 - 8 Sa 147/19 (https://dejure.org/2020,79867)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 20.02.2020 - 8 Sa 147/19 (https://dejure.org/2020,79867)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - 8 Sa 147/19 (https://dejure.org/2020,79867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Geltungsreichweite eines Sozialplans Sozialplangeltung bei betriebsbedingter Kündigung nach Ausübung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB Teilweise Parallelentscheidung zu LAG Hamburg 6 Sa 19/19 v. 04.09.2019

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltungsreichweite eines Sozialplans; Sozialplangeltung bei betriebsbedingter Kündigung nach Ausübung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB; Teilweise Parallelentscheidung zu LAG Hamburg 6 Sa 19/19 v. 04.09.2019

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • ArbG Hamburg, 25.09.2019 - 8 Ca 109/19
    Auszug aus LAG Hamburg, 20.02.2020 - 8 Sa 147/19
    Die Berufung der Beklagten und des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 25.09.2019 ( 8 Ca 109/19) werden zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 25.09.2019 ( 8 Ca 109/19) teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 20.09.2019 ( 8 Ca 109/19) dahingehend abzuändern, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger weitere EUR 8.000,- brutto nebst Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2019 zu zahlen.

  • BAG, 28.06.2005 - 1 AZR 213/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Gesamtzusage

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.02.2020 - 8 Sa 147/19
    Hierin liege eine fehlerhafte Anwendung der BAG-Rechtsprechung (vgl. BAG v. 28.06.2005 - 1 AZR 213/04).

    So können Regelungen in Sozialplänen in ihrer normativen Wirkung die Betriebszugehörigkeit überdauern (BAG v. 28.06.2005 - 1 AZR 213/04 - Tz 18) und - beispielsweise durch die Regelung von Wiedereinstellungsansprüchen - Arbeitnehmern zu einem Zeitpunkt Ansprüche verschaffen, zu dem sie dem Betrieb nicht mehr angehören (BAG v. 24.04.2013 - 7 AZR 523/11 - Tz 27).

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Übergangsmandat - Restmandat

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.02.2020 - 8 Sa 147/19
    Sie stünden vielmehr völlig außerhalb jeglicher Betriebsgemeinschaft im betrieblichen "Nirwana" (BAG v. 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12).

    Ob der Betriebsrat zu diesem Zeitpunkt im Rahmen eines Restmandats nach § 21 b BetrVG für den Kläger und die weiteren "Widersprechenden" zuständig war, weil die "Widersprechenden" einen abgespaltenen Betriebsteil bildeten (vgl. hierzu BAG v. 08.05.2014 - 2 AZR 1005/12 Tz 37), oder ob sich die Arbeitsverhältnisse der "Widersprechenden" in einem "betrieblichen Niemandsland" befanden, kann dahingestellt bleiben.

  • BAG, 24.04.2013 - 7 AZR 523/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.02.2020 - 8 Sa 147/19
    So können Regelungen in Sozialplänen in ihrer normativen Wirkung die Betriebszugehörigkeit überdauern (BAG v. 28.06.2005 - 1 AZR 213/04 - Tz 18) und - beispielsweise durch die Regelung von Wiedereinstellungsansprüchen - Arbeitnehmern zu einem Zeitpunkt Ansprüche verschaffen, zu dem sie dem Betrieb nicht mehr angehören (BAG v. 24.04.2013 - 7 AZR 523/11 - Tz 27).

    Es ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass sich der Regelungsgegenstand auf den Betrieb und auf die Interessen der vom Betriebsrat zum Zeitpunkt des Abschlusses vertretenen Arbeitnehmer bezieht (BAG v. 24.04.2013 - 7 AZR 523/11 - Tz 27).

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.02.2020 - 8 Sa 147/19
    Der Kläger hat durch seinen Widerspruch nach § 613 a VI BGB ihm aus Art. 12 I 1 GG resultierendes Grundrecht ausgeübt, das für abhängig Beschäftigte die Vertragsfreiheit gerade im Bereich beruflicher Betätigung garantiert (vgl. BVerfG v. 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09 - Tz 70; siehe auch KR/Treber BGB § 613a Tz 70).
  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 17/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Widerspruch gegen den

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.02.2020 - 8 Sa 147/19
    Wichtiger als dies ist jedoch, dass das Bundessozialgericht in der Entscheidung vom 08.07.2009 ( B 11 AL 17/08 R) an keiner Stelle das Tatbestandsmerkmal "von Arbeitslosigkeit bedroht" ausgelegt hat.
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.02.2020 - 8 Sa 147/19
    Dass nach dem Betriebsübergang (auch) die P. I. GmbH als Erwerberin an den normativ fortgeltenden Sozialplan gebunden war (vgl. hierzu BAG v. 05.05.2015 - 1 AZR 763/13 - Tz 47), steht einer Leistungspflicht der Beklagten nicht entgegen.
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.02.2020 - 8 Sa 147/19
    aa) Sozialpläne sind "Betriebsvereinbarungen besonderer Art" (BAG, v. 12.11.2002 - 1 AZR 632/01 - Tz 19).
  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96

    Sozialplanabfindung bei Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.02.2020 - 8 Sa 147/19
    Die vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 05.02.1997 ( 10 AZR 553/96) vertretene Auffassung, ein Verzicht auf einen Widerspruch gemäß § 613a VI 1 BGB sei eine zumutbare Weiterbeschäftigung, sei jedenfalls mit der Rechtsprechung der Sozialgerichte zu § 111 SGB III nicht vereinbar.
  • LAG Hamburg, 04.09.2019 - 6 Sa 19/19

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen Betriebsübergang und Anspruch

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.02.2020 - 8 Sa 147/19
    Ergänzend und mit Blick auf das Berufungsvorbringen der Parteien schließt sich die Kammer nach eigener Prüfung weitgehend den Ausführungen der 6. Kammer und der 7. Kammer des LAG Hamburg in den Urteilen vom 04.09.2019 ( 6 Sa 19/19 bzw. 7 Sa 23/19) an.
  • LAG Hamburg, 04.09.2019 - 7 Sa 23/19

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen Betriebsübergang - Anspruch auf

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